
Sie können Ihre Mandanten zu unterschiedlichen Themen beraten wie z.B.:

Ein exemplarisches Gespräch zwischen Ihnen als Makler und Ihrem Kunden haben wir gemeinsam mit dem Vertriebstrainer Hans D Schittly erstellt.
Holen Sie sich jetzt Ihren Gesprächsleitfaden

Gehen Sie mit ihrem Mandanten seine finanzielle Situation und seine Einnahmen durch. Zeigen Sie ihm auf, wie hoch sein monatliches Haushaltsergebnis ist. Wir betrachten hier das Familieneinkommen. Es werden alle Einkommensarten wie beispielsweise Arbeitsentgelt, Vermietung Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Einkommen aus Selbständigkeit und Renten, sowie weitere steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt.

Gehen Sie mit ihrem Mandanten seine Einnahmen und auch Ausgaben durch. Zeigen Sie ihm auf, wie hoch sein monatliches Haushaltsergebnis ist.
Ausgaben können sehr detailliert eingegeben werden oder pauschalisiert vom Statistischen Bundesamt übernommen werden. Bei der detaillierten Eingabe macht sich ihr Mandant vielleicht sogar das erste Mal bewusst Gedanken: Was gebe ich wo genau aus? Dann bauen Sie ein Vertrauensverhältnis auf und verstehen auch, warum ganzheitliche Beratung, wie wir Sie Ihnen mit dem VorFina-Kompass bieten, mehr Umsatz generiert.

Zeigen Sie ihrem Mandanten seine vorhandene Versorgung im Alter auf. Die gesetzliche Rente
zur Regelaltersrente und seinen Wunsch mit 65 in Rente zu gehen.
Alle bestehenden Vorsorgeverträge können auf den gewünschten Rentenbeginn runtergerechnet werden. 67 Regelaltersrente Wunsch 65, alle Verträge werden auf das frühere Renteneintritts-Datum runter gerechnet.

Erklären Sie ihrem Mandanten wie sich die Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungen
zusammensetzten. Erläutern Sie die Brutto- und Nettoversorgung, die Auswirkungen der im Erstgespräch vereinbarten Inflation und die sich daraus ergebende Versorgungslücke im Alter. Gehen Sie sachlich die Zahlen durch und erläutern Sie die Grafik.

Erläutern Sie nun die Auswirkung des Alterseinkünftegesetzes und die damit verbundenen
steuerlichen Verpflichtungen im Alter sowie die schon heute gängigen Vergünstigungen bei
der Steuerersparnis bei Beiträgen zur GRV.
Zeigen Sie ihrem Mandanten auf, dass er heute schon mehr netto hat und wie hoch
diese Summe bis zu seinem gewünschten Renteneintritt sein wird. In diesem Beispiel
27.295 € bis zum Renteneintritt, was monatlich im Durchschnitt 103 € netto
entspricht. Erklären Sie Ihrem Mandanten, dass es zu empfehlen ist, dieses Geld
für die zusätzliche Altersvorsorge zu investieren, da er nachgelagert seine Rente
versteuern muss.

Beim Erstgespräch haben Sie mit ihrem Mandanten den VorFina: Schichtenvergleich ausgefüllt. Das ist das Ergebnis seiner Anforderungen an ein Finanzkonzept. Erklären Sie ihrem Mandanten auf Basis seiner Anforderungen an ein Finanzkonzept das für ihn beste Vorsorgeprodukt.

Falls es Kapitalinvestitionen und Freistellungsaufträge gibt, klären Sie ab, ob diese richtig
erfasst wurden.

Gehen Sie detailliert auf die Leistungsphase ein und wie sich die Versorgungssituation ihres
Mandanten dadurch verbessert. Heben Sie besonders die Jahres-Sparleistung im Verhältnis zur Nettoinvestition hervor. Sie können zum Vergleich auch eine private Vorsorge und eine Riester Rente als Angebot einfügen. Mit unserem VorFina: Schichtenvergleich können Sie herausfinden in welche Schicht der Kunde wie viel Geld einzahlen sollte, um die beste Rendite durch Zulagen und Steuererleichterungen zu bekommen. Selbstverständlich betrachten wir in der Rendite-berechnung auch alle Steuern und evtl. Sozialabgaben in der Leistungsphase.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Hier die gesetzliche Versorgung bei voller Erwerbsminderung. Bestehende BU Verträge werden mit einberechnet.

Stellen Sie Ihren Vorschlag für das Krankengeld oder KH-Tagegeld vor.
Vermeiden Sie Unfallschadensbeispiele auf den Mandanten zu übertragen. Argumentieren Sie in der Metaebene. Schildern Sie konkrete Fälle aus der Vergangenheit, was geleistet wurde und wozu der Versicherte das Geld verwenden konnte. Ersetzen Sie Schadensbeispiele immer durch Leistungsbeispiele!

Erläutern Sie ihren Vorschlag zur Unfallversicherung.

Legen Sie jetzt die Berechnung Ihres Vorschlages zur Versorgung im Pflegefall vor. Erklären Sie die statistische Lebenserwartung ihres Mandanten und die Wahrscheinlichkeit ein Pflegefall zu werden. Zeigen Sie auf, was eine fünfjährige Pflege kosten kann. Verdeutlichen Sie die Kosten an Hand des Pflegegrades 2 und 5, stationär und ambulant.

Gehen Sie die Wünsche ihres Mandanten zum Thema Krankenzusatz durch. Erläutern Sie ihm noch mal, was ihm wichtig und unwichtig war. Zum Beispiel eine Chefarztbehandlung war ihm wichtig, Einzelbettzimmer weniger wichtig.

Erfassen Sie alle Sachversicherungen mit Leistungsmerkmalen und bieten Sie ihrem Mandanten in dem Finanzgutachten Alternativen mit demselben oder verbessertem Leistungsumfang.

Auswahl von verschiedenen Hintergründen für das Finanzgutachten. Zum Beispiel blau für die Präsentation auf dem iPad und weiß für den tonersparenden Druck.
Schauen Sie sich die Funktionsweise und den Leistungsumfang des VorFina-Kompass in diesem Video an.

Zum Gesprächseinstieg haben wir diese sehr schönen Übersicht aller Versorgungslücken entwickelt. Zeigen Sie ihrem Mandanten, welche Punkte Sie jetzt im Detail mit ihm durchgehen wollen und wo er Handlungsbedarf hat.

Erklären Sie ihrem Mandanten, wie viel Geld er durch die Inflation im Alter benötigt. Bestehende Vorsorgeverträge werden betrachtet und steuerlich für die Leistungsphase berechnet. Gehen Sie auf die Nettoversorgung ein, das kann sich ihr Mandant am besten veranschaulichen.

Zeigen Sie ihrem Mandanten seinen monatlichen Bedarf und den Bedarf einer einmaligen Kapitalleistung.

Erklären Sie ihrem Mandanten, wer die ersten 42 Tage bezahlt und womit er danach für die nächsten 78 Wochen zurechtkommen muss. Bestehende Krankentagegeld Versicherungen werden berücksichtigt.

Zeigen Sie ihrem Mandanten die Leistungen bei einem Unfall auf. Sie können zwischen einem monatlichen Bedarf und der einmaligen Kapitalleistung wechseln.

Geben Sie mit ihrem Mandanten zusammen sein aktuelles Gehalt ein und wählen Sie die Krankenkasse (privat oder gesetzlich) aus.

Bestehende Altersvorsorgeverträge, BU, Krankentagegeld, Unfall etc. können Sie gemeinsam mit ihrem Mandanten erfassen.
Der gewünschte Rentenbeginn, sowie die Inflation haben Einfluss auf die Altersvorsorge, daher kann die Inflation nur stufenweise bis maximal 3 % eingeben werden.

Bei einer Beratung zur BU haben wir eine kleine Verkaufshilfe eingebaut. Diese zeigt Gründe für eine BU. Hauptsächlich psychische Gründe 42,1 %. Falls ihr Mandant sagt, er sei ja kein Dachdecker und würde nicht berufsunfähig werden, können Sie ihm diese Grafik zeigen.

Geben Sie mit ihrem Mandanten zusammen seine Personendaten, die Steuerklasse, Anzahl der Kinder usw. ein.

Durch die Eingabe des Jahres, in dem ihr Mandant angefangen hat zu arbeiten und die monatlichen Lücken im Versicherungsverlauf ist gewährleistet, dass immer eine Altersvorsorge berechnet werden kann.

Sie können sehr einfach ein Finanzgutachten erstellen. Blau für die Präsentation auf dem iPad und weiß für den tonersparenden Druck.

Zeigen Sie Ihrem Mandanten wie sich sein Nettogehalt vor und nach einer bAV darstellt. Durch die Simulation von zwei Lohnzetteln können Sie die bAV am besten erklären. Drucken Sie die zwei Lohnzettel aus um Rückfragen nach der Einführung der bAV zu vermeiden. Wenn Ihr Mandant auf ihren Ausdruck schaut, sieht er, dass dieser mit seinem Lohnzettel übereinstimmt und fragt nicht bei Ihnen oder der Personalabteilung nach.

Vermögenswirksame Leistungen: VWL in die bAV umwandeln. Sie können den Arbeitgeber Zuschuss in Euro oder Prozent eingeben.

Sie können eine Animation starten, die ihrem Mandanten die zwei Lohnzettel so animiert, dass er versteht wie eine bAV funktioniert.
Schauen Sie sich die Funktionsweise und den Leistungsumfangs des VorFina: bAV-Rechner in diesem Video an.











Eingabe des Beziehungsstatus: Single oder Paar, in einer Partnerschaft lebend, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend.

Die Wohnsituation des Kunden, Mietobjekte und selbstgenutzes Wohneigentum. Darüber hinaus können fremdgenutze Immobilien mit eingegeben werden.

Jeder Haushalt hat andere Risiken. Wie Jagd, Wasserfahrzeuge, KFZ, Bau, Sanierung etc.

Eingabe der Versorgung bei Krankheit, sowie die Risikoabsicherung wie z.B. Erwerbsminderung. Eingabe der gesetzliche und privaten Altersversorgung.

Sie können alle Berufsgruppen beraten, ob Beamte, Selbstständige, Angestellte, Rentner, Studenten, Arbeitslose, Hausmänner/-frauen oder Angestellte im Öffentlichen Dienst.

Angabe der Einkommensarten. Dabei können Einkommen z.B. aus einem Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit, Renten oder sonstige Einkommen wie Kindergeld oder Harz IV erfasst werden.

Angabe der Vermögenswerte wie z.B. Sparpläne, Bankanlagen, Fonds, Bausparer und sonstige Vermögenswerte.

Erfassen Sie alle Ausgaben und Kredite wie z.B. Baufinanzierungen, Konsumentenkredite und sonstige Belastungen.

Erfassen Sie alle Wünsche und individuellen Ziele des Haushalts. Zusätzlich können Sie noch Ersatzinvestitionen angeben wie z.B. ein neues Auto oder eine neue Küche für die fremdgenutzte Immobilie.

Das Ergebnis der Analyse ist die Auswertung welche Themen der Haushalt der Reihenfolge nach angehen sollte. Dies können bis zu 42 Rangplätze sein.

Erstellen Sie ganz einfach ein pdf mit Rangplätzen. Sie können mit Ihrem Kunden entweder alle Rangplätze am Bildschirm durchgehen oder auf dem Ausdruck.

Im Rahmen des PDF’s wird für den Haushalt auch eine Vermögensbilanz erstellt, sowie eine Einnahmen und Ausgaben Übersicht mit einem Überschuss oder Defizit.
Schauen Sie sich die Funktionsweise und den Leistungsumfang des VorFina: DIN-Tools in diesem Video an.

Berechnen Sie den Steuervorteil einer Rürup-Rente. Zeigen Sie auf, wie hoch die Förderung im ersten Jahr oder nach 10 Jahren ist.

Zeigen Sie den Vorteil einer Riester-Rente auf. Berechnen Sie die Summe der Förderung bis zum gewählten Renteneintritt. Wählen Sie aus, ob der Beitrag steueroptimiert oder zulagenoptimiert sein soll. Alternativ können Sie auch einen individuellen Beitrag eingeben.

Berechnen Sie den Anspruch auf Altersrente und Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zeigen Sie Ihrem Kunden mit dem Renteneintritts-Rechner, wie sich seine Rente mit dem Renteneintrittsalter verändert. Berechnen Sie die Einbußen eines vorgezogenen Rentenbeginns oder die Erhöhung bei einem späteren Rentenbeginn. Zeigen Sie auf wie viel Kapital Ihr Kunde bei einer Verzinsung von 3 % benötigt, um z.B. ein Jahr früher in Rente zu gehen. Erfahren Sie, ob eine abschlagsfreie Rente mit 63 oder 65 Jahren für Ihren Kunden möglich ist.

Ermitteln Sie die Pensionsansprüche sowie die Ansprüche bei Dienstunfähigkeit. Wählen Sie aus zwischen einer Besoldung nach Bund oder den einzelnen Bundesländern.

Berechnen Sie die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Zeigen Sie Ihrem Kunden auf, was die Grenzsteuerbelastung ist und wie hoch jeder weitere Euro, den er verdient, besteuert wird.

Berechnen Sie das Kurzarbeitergeld für Ihren Mandanten. Zeigen Sie auf, wie hoch das Nettoeinkommen in den ersten 3 Monaten, zwischen 3 und 6 Monaten und nach 7 Monaten ist. Da das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, aber dem progressionsvorbehalt unterliegt, berechnen wir für eine Einzelbetrachtung auch die zu erwartende Steuernachzahlung oder Erstattung.

Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Steuerpflichtigen! Nutzen Sie diese einmalige Vertriebs-Chance zu Ihrem Vorteil und zeigen Sie Ihrem Kunden schnell und übersichtlich seine Einsparung auf.Geben Sie einen Überblick über die steuerlichen Veränderungen rund um die Soli-Abschaffung und rücken Sie das Thema Altersvorsorge in den Mittelpunkt, um Versorgungslücken zu schließen. Berechnen Sie welche Summen Ihr Kunde bis zur Regelaltersrente durch eine schlaue Anlage sparen kann. Hierfür können Sie z. B. eine drei Prozent-Rendite im Vergleich zu einer Rürup-Fördertreppe darstellen – so veranschaulichen Sie die Vorteile überzeugend und bieten optimalen „Rundum-Service“.

Ihr Kunde hat verschiedene Alterseinkünfte wie eine gesetzliche Rente, bAV, Riester-Rente, Basis-Rente, private Vorsorge, Pensionen aus Beamtenversorgung, Rente aus Versorgungswerken, Gewinn aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige steuerpflichtige Einkünfte. Berechnen Sie ganz einfach die Nettoversorgung zum gewünschten Rentenbeginn.

Berechnen Sie das Endkapital zum Rentenbeginn, der durch regelmäßiges Sparen erzielt werden kann. Wählen Sie hierzu einen Zins, sowie eine Dynamik, z.B. für den Inflationsausgleich aus.

Berechnen Sie den Kapitalstock, der durch eine Einmalanlage und einem Zins, zum gewünschten Zeitpunkt erzielt werden kann.

Berechnen Sie die monatliche Auszahlung aus einem Kapitalstock. Berücksichtigen Sie dabei auch einen Inflationsausgleich.

Zeigen Sie Ihrem Kunden auf, wie sich der Kaufkraftverlust (Inflation) für Ihn auswirkt. Geben Sie hierfür einen Betrag, die Inflationserwartung, sowie den Betrachtungszeitraum ein.

Der Rechner berechnet für Annuitätendarlehen (d.h. Zinsen und Tilgung zusammen in konstanten Raten) die Rückzahlungsrate, die Gesamtlaufzeit bis zur vollständigen Tilgung, die Restschuld, die Kreditsumme und die gezahlten Zinsen in der Zinsbindung sowie bis zur kompletten Tilgung. Darüber hinaus können in der erweiterten Eingabe Kosten für Notar und Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, anschaffungsnahe Kosten und das Eigenkapital individuell eingegeben werden.

Der Rechner vereinfacht die komplexe Berechnung des Kapitalbedarfs für den Ruhestand, indem er wichtige Faktoren wie gewünschter Rentenbeginn, Lebenserwartung, Inflationsrate und gewünschte Rente berücksichtigt.

Ermitteln Sie, ob ein Fonds/ETF oder eine Fondspolice eine höhere Kapitalauszahlung bietet. Der Performance-Rechner hilft somit bei der Entscheidungsfindung für die optimale Anlagestrategie und zeigt die langfristigen Auswirkungen verschiedener Kosten und Steuern auf die Kapitalentwicklung.
Vorsorge
Steuern und Sozialabgaben
Zinsen
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Zur automatisierten Verwaltung unserer Software-Abonnements, Lizenz Laufzeiten und Erstellung von Rechnungen nutzen wir die Dienste von Chargebee.
Zur sicheren Abwicklung von Kreditkarten- und Online-Zahlungen für Ihre gebuchten Lizenzen greifen wir auf den Zahlungsdienstleister Stripe zurück.
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Zur visuellen Nutzerführung, Bereitstellung interaktiver Touren in der Software und Ankündigung neuer Software-Funktionen setzen wir das Tool Kompassify ein.
Zur direkten Kommunikation und schnellen Abwicklung von Support-Anfragen in der Software und auf der Website setzen wir die Chat-Software der Lime Connect GmbH ein.
Zur bedarfsgerechten Gestaltung, Optimierung und Reichweitenmessung unserer Software nutzen wir den Analysedienst Matomo. Der Dienst wird ausschließlich auf unseren eigenen Servern betrieben; eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Die Analyse erfolgt mit anonymisierter IP-Adresse (IP-Anonymisierung).
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In unserem Internetauftritt setzen wir den Webanalysedienst Google Analytics ein. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Muttergesellschaft: Google LLC, USA).
Google verarbeitet Daten zum Nutzungsverhalten auf unserer Website (IP-Adresse, Aufrufe, Verweildauer, Herkunft). Wir nutzen Google Analytics ausschließlich mit aktivierter IP-Anonymisierung.
Zur Darstellung unseres Standorts und Erstellung von Anfahrtsbeschreibungen binden wir Kartenmaterial von Google Maps (Google Ireland Limited) ein.
Zur Vermeidung von automatisierten Spam-Eingaben in unseren Formularen setzen wir Google reCAPTCHA (Google Ireland Limited) ein.
Wir binden Schriftarten („Google Fonts“) lokal oder über Server von Google Ireland Limited ein, um eine einheitliche und ansprechende Darstellung zu gewährleisten.
Auf unserer Website binden wir Videos der Plattform YouTube (Google Ireland Limited) im „erweiterten Datenschutzmodus“ ein. Daten werden erst an YouTube übertragen, wenn Sie das Video aktiv starten.
Wir nutzen Google Ads und das Conversion-Tracking von Google Ireland Limited, um die Leistung unserer Werbeanzeigen auf externen Webseiten zu messen und zu optimieren.
Wenn Sie sich bei uns digital bewerben, verarbeiten wir Ihre Bewerberdaten ausschließlich zur Abwicklung des Bewerbungsverfahrens.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Vorfina GmbH, Aidenbachstraße 30, 81379 München (nachstehend „Lizenzgeber“ genannt) mit Unternehmern in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit (nachstehend „Lizenznehmer“ genannt) geschlossene Verträge über die Nutzung von Software (nachstehend „Lizenzierung“ genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nur, wenn und soweit sie vom Lizenzgeber ausdrücklich in Textform anerkannt werden.
1.1. Verträge nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen kommen zustande, indem der Lizenznehmer in die vom Lizenzgeber im Internetportal www.vorfina.de dafür vorgesehenen Formulare die ihn als Vertragspartner kennzeichnenden Informationen eingibt und das von ihm gewünschte Programm des Lizenzgebers und die gewünschte Dauer des Vertrages auswählt. Diese Angaben des Lizenznehmers stellen ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen dar. Es wird durch den Lizenzgeber dadurch angenommen, dass er dem Kunden eine Bestätigungsmail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse zusendet.
1.2. Vertragsgegenstand ist die Lizenzierung von Software gegen Zahlung einer laufenden Lizenzmiete. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer des durch den Lizenznehmer über das Internetportal www.vorfina.de ausgewählten Zeitraums ein einfaches Nutzungsrecht an den durch den Lizenznehmer ausgewählten Software Programmen ein (nachstehend „Software“ genannt). Die Programme des Lizenzgebers werden als Software as a Service über einen Webbrowser bereitgestellt (nachstehend zusammenfassend Software genannt). Der Lizenzgeber wird die Software während der Dauer des Vertrages warten und pflegen. Hierzu gehören neben einer Aktualisierung der Inhalte in Form von Updates auch die Beseitigung von Fehlern (Bugfixes). Dem Lizenzgeber bleibt vorbehalten, im Zuge dieser Maßnahmen auch einzelne Inhalte und Funktionalitäten der Software aufzuheben, einzuschränken oder durch neue Inhalte und Funktionalitäten zu ersetzen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Lizenznehmers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
1.3. Die Software wird vom Lizenzgeber auf geeigneter Hardware bereitgehalten und so in das Internet eingespeist, dass sie von berechtigten Nutzern mit handelsüblichen Browsern genutzt werden kann. Der Lizenzgeber gewährleistet an allen 7 Wochentagen in der Zeit von 07:00 – 22:00 Uhr eine Verfügbarkeit der Software von mindestens 97 % p.a. Die zentrale Hotline des Lizenzgebers für technische Störungen ist außerhalb der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Bayern unter der Telefonnummer 089-38156677-2 Montag bis Freitag in der Zeit von 08.30 – 17.30 Uhr erreichbar.
2.1. Die Software und die in sie integrierten Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Schutz der §§ 69 a ff. UrhG bzw. §§ 4 Abs. 2, 87 a ff. UrhG. Das Urheberrecht und das Datenbankherstellerrecht sowie alle davon abgeleiteten Nutzungs- und Leistungsschutzrechte stehen dem Lizenzgeber als Hersteller der Software und der in sie integrierten Datenbanken ausschließlich zu. Soweit in der Software geschützte Leistungen anderer Anbieter enthalten sind, bleiben deren Rechte unberührt.
2.2. Das dem Lizenznehmer eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen beschränkt. Es endet mit Beendigung dieses Vertrages automatisch, ohne dass es einer zusätzlichen Rechtshandlung bedarf.
2.3. Die Nutzung der Software ist den vom Lizenzgeber durch Vergabe persönlicher Zugangsdaten freigeschalteten Personen (berechtigten Nutzern) vorbehalten. Die Zugangsdaten sind an die bei der Buchung oder Einrichtung hinterlegte E-Mail-Adresse gebunden, personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Die gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten durch mehrere Personen (Account-Sharing) ist unzulässig. Eigene Rechte der Nutzer gegenüber dem Lizenzgeber entstehen aus der Vergabe der Zugangsdaten und der Freischaltung nicht. Die Vergabe von Zugangsdaten ist auf Angehörige des folgenden Nutzerkreises beschränkt:
2.4. Die Benennung der freizuschaltenden Nutzer obliegt dem Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erwirbt die Lizenzen für die gewünschten Einzelprogramme oder das Komplettpaket VorFina Flat direkt über die Website des Lizenzgebers. Eine eigenständige Verwaltung oder Neuverteilung der Lizenzen durch den Lizenznehmer über ein Kunden-Administrationsinterface ist nicht vorgesehen. Scheidet ein berechtigter Nutzer aus oder ändert sich die interne Zuständigkeit beim Lizenznehmer, kann dieser die Umschreibung der entsprechenden Lizenz auf einen anderen berechtigten Mitarbeiter beim Support des Lizenzgebers in Textform (z. B. per E-Mail) beantragen. Der Lizenzgeber wird die Umschreibung der Zugangsberechtigung inklusive der im Account gespeicherten Daten des Lizenznehmers daraufhin vornehmen. Der Lizenznehmer steht gegenüber dem Lizenzgeber dafür ein, dass sämtliche von ihm benannten Personen (auch im Falle einer Umschreibung) dem in Ziffer 2.3 genannten Nutzerkreis angehören.
2.5. Die Software darf nur im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist die zu eigenen Zwecken erfolgende einzelfallbezogene Beratung eines bestimmten Versicherungsnehmers oder -interessenten. Ein über einen einzelfallbezogenen Gebrauch hinausgehendes Abrufen, Ausdrucken, Sammeln, Archivieren und Speichern der über die Software abrufbaren Inhalte sowie der Einsatz von Programmen, die automatisiert Inhalte aus der Software abrufen, sind unzulässig.
3.1. Die Nutzung der Software erfolgt mittels eines handelsüblichen Webbrowsers über eine Internetverbindung und erfordert zur Identifikation und Authentifikation die Eingabe der dem Benutzer zugewiesenen Zugangsdaten. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass bei ihm und den von ihm benannten Nutzern die technischen Voraussetzungen für den Zugang geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und einer kompatiblen Browsersoftware. Bei Vertragsschluss setzt die Nutzung der Software folgende Systemumgebung voraus:
3.2. Im Falle der Weiterentwicklung der Software und sonstiger technischer Komponenten durch Lizenzgeber obliegt es dem Lizenznehmer, die in seinem Bereich notwendigen Anpassungen nach entsprechender Information von Lizenzgeber vorzunehmen. Änderungen der Systemvoraussetzungen durch Lizenzgeber sind nur unter Beachtung einer angemessenen Ankündigungsfrist zulässig und nur, soweit sie dem Lizenznehmer zumutbar sind.
3.3. Soweit die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der von Lizenzgeber erbrachten Leistungen voraussetzt, dass bei den von dem Lizenznehmer eingesetzten Rechnern bestimmte Einstellungen vorgenommen werden, wie beispielsweise die Akzeptanz von Cookies oder die Aktivierung von Java Script etc., obliegt es dem Lizenznehmer, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen. Für später erforderliche Änderungen dieser Einstellungen gilt Ziffer 3.2 entsprechend.
4.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, an Lizenzgeber als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechtes eine monatliche oder jährliche Lizenzmiete zu zahlen. Die Höhe dieser Vergütungsbestandteile ergibt sich aus den bei Vertragsschluss auf dem Internetportal www.vorfina.de aktuell veröffentlichten Preisen. Die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin geschuldete Lizenzmiete wird jeweils im Voraus fällig und ist zum ersten Mal unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages und sodann erneut am Beginn jeder weiteren Zahlungsperiode über den vom Lizenznehmer bei Vertragsschluss ausgewählten Zahlungsweg zu zahlen. Der Lizenzgeber bietet derzeit die Zahlungswege Kreditkarte, PayPal oder SEPA-Lastschrift an.
4.2. Die Kosten für Wartung, Aktualisierung sowie die telefonische Service-Hotline („First Level Support“) sind in der Lizenzmiete enthalten. Weitergehende Vergütungsansprüche bestehen nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
4.3. Gegenüber den Vergütungsansprüchen von Lizenzgeber ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung oder eine Rückbuchung von geleisteten elektronischen Zahlungen wie z.B. Kreditkarte oder SEPA Lastschrift nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts setzt darüber hinaus voraus, dass die rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüche des Lizenznehmers ebenfalls auf diesem Vertrag beruhen.
4.4. Gerät der Lizenznehmer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Lizenzmiete oder eines nicht unerheblichen Teils der Lizenzmiete in Rückstand oder gerät er in einem Zeitraum, der sich über mehr als einen Termin erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Rückstand, der die Lizenzmiete für einen Monat erreicht, ist Lizenzgeber berechtigt, die von Lizenzgeber nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zurückzubehalten und die Nutzungsmöglichkeit des Lizenznehmers einzuschränken oder zu sperren. Die Vergütungsansprüche von Lizenzgeber, insbesondere der Anspruch auf Zahlung der laufenden Lizenzmiete, bleiben von einer solchen Zurückbehaltung unberührt. Der Lizenznehmer ist seinerseits berechtigt, ein von Lizenzgeber ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 3 BGB durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Das Recht von Lizenzgeber, den Vertrag wegen des Zahlungsrückstands außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
5.1. Der Lizenzgeber gewährleistet vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nach Maßgabe der mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass die Software frei von Sachmängeln ist. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich geschuldete Beschaffenheit und Verfügbarkeit aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist.
5.2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Software durch das Vorhandensein der Mängel nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Software und Datenbanken in Folge ihrer Komplexität technisch nicht fehlerfrei erstellt werden können und nicht jeder technische Fehler einen Fehler bzw. Mangel im Rechtssinne darstellt.
5.3. Lizenzgeber übernimmt weiter keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der an die Software angebundenen hard- und softwaretechnischen Komponenten Dritter, insbesondere der Schnittstellen, Rechenkerne von Versicherungsunternehmen und angebundenen Makler Pools, es sei denn, deren Nicht-Verfügbarkeit oder Funktionsuntüchtigkeit wird durch Fehler der Software oder eine fehlerhafte Anbindung der Software durch Lizenzgeber verursacht.
5.4. Die Gewährleistung erfolgt durch Fehlerbeseitigung. Ist eine Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Lizenznehmer anteilige Minderung verlangen. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Lizenznehmer den Vertrag darüber hinaus fristlos kündigen, sofern die dazu erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
5.5. Aussagen und Erläuterungen zu der Software in Werbematerialien sowie auf der Website von Lizenzgeber verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn sie in Textform erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
6.1. Ansprüche des Lizenznehmers auf Schadenersatz richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Haftungsklausel.
6.2. Lizenzgeber haftet unbeschränkt:
6.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Lizenzgeber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Lizenznehmer regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Der Höhe nach ist eine solche Haftung von Lizenzgeber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch je Schadenfall die 12-fache monatliche Lizenzmiete und, unabhängig von der Zahl der Schadenfälle, höchstens die 60-fache monatlichen Lizenzmiete je Kalenderjahr, in dem der Schaden eingetreten ist. Der Durchschnitt der Lizenzmiete bemisst sich nach dem Durchschnitt der Lizenzmiete aus den letzten drei dem Schadensmonat vorangegangenen Kalendermonaten.
6.4. Eine weitergehende Haftung von Lizenzgeber besteht nicht. Insbesondere besteht keine verschuldensunabhängige Haftung von Lizenzgeber für anfängliche Mängel oder für leichte Fahrlässigkeit, sofern nicht eine Kardinalpflicht verletzt ist.
6.5. Lizenzgeber haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Software, wenn sie bei der Auswahl und Pflege der Inhalte die üblicherweise zu erwartende Sorgfalt angewendet oder diese von Dritten, insbesondere Versicherungsunternehmen und Maklerpools, erhalten hat. Dasselbe gilt für die Aktualität der Inhalte, hinsichtlich derer Lizenzgeber nur für eine sorgfältige fortlaufende Pflege einzustehen hat. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, die von der Software zur Verfügung gestellten Inhalte auf Übereinstimmung mit den jeweils maßgeblichen einschlägigen Versicherungsbedingungen zu überprüfen.
6.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Lizenzgeber.
7.1. Lizenzgeber verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass Lizenzgeber die Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
7.2. Werden von Lizenzgeber personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Lizenznehmers (Auftragsverarbeitung). Lizenzgeber trägt dafür Sorge, dass alle Auftragsdaten im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen verarbeitet werden und trifft insbesondere die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer rationellen Verarbeitung und zur Sicherung der Daten vor Verlust, Verfälschung oder unbefugtem Zugriff. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in dem als Anlage beigefügten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO geregelt. Mit Abschluss dieses Lizenzvertrages und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt der Lizenznehmer den beigefügten AVV nebst der Anlage zu den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) automatisch mit ab. Einer separaten Unterschrift des AVV bedarf es nicht.
7.3. Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer nach Beendigung des Vertrages auf sein Verlangen und seine Kosten sämtliche für ihn im Zuge der Vertragserfüllung gespeicherte Daten in einer maschinell zu verarbeitenden Form per elektronischer Übermittlung oder in sonstiger geeigneter Form zur Verfügung stellen. Lizenzgeber ist berechtigt, einen kostendeckenden Vorschuss zu fordern. Verlangt der Lizenznehmer seine Daten innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung des Vertrages nicht zurück oder verweigert er die Übernahme der insoweit entstehenden Kosten, ist Lizenzgeber berechtigt, die Daten nach Ablauf einer Frist von einem weiteren Monat nach Zugang einer in Textform zu übermittelnden Ankündigung von Lizenzgeber, dass die Daten im Falle eines unterbleibenden Herausgabeverlangens oder bei Nicht-Übernahme der Kosten gelöscht werden, zu löschen. Ein Anspruch auf Herausgabe der im Zuge der Vertragserfüllung gespeicherten Daten vor Beendigung des Vertrages besteht nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich in Textform vereinbart haben.
8.1. Der nach diesen Geschäftsbedingungen zustande gekommene Vertrag beginnt, sobald die erste vom Lizenznehmer zu zahlende Lizenzmiete beim Lizenzgeber eingegangen ist und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann bei jährlicher Zahlungsweise von beiden Seiten jederzeit unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres und bei monatlicher Zahlung von beiden Seiten jederzeit unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
8.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3. Eine Kündigung bedarf der Textform. Alternativ kann der Vertrag über das VorFina Portal in den Einstellungen elektronisch gekündigt werden.
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso die Aufhebung des Textformerfordernisses.
9.2. Erfüllungsort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Lizenzgebers.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche rechtswirksame ersetzen, die ihrem Inhalt nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäß dasselbe gilt im Fall auftretender Lücken.
9.4. Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform zu ändern. Die Änderung gilt als vom Lizenznehmer genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit der Durchführung von Aufträgen im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Lizenzvertrages (nachstehend „Leistungsvereinbarung“ genannt) in Zusammenhang stehen, bei denen Mitarbeiter von VorFina (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) mit personenbezogenen Daten der Lizenznehmerin (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) oder deren Kunden in Berührung kommen können. Die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien im Übrigen bleiben unberührt.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit der Parteien im Rahmen der Leistungsvereinbarung. Der Auftragnehmer bietet Beratungssoftware für Versicherungs- und Finanzdienstleister an und stellt diese ihrem Lizenznehmer als Software as a Service zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Beratungssoftware ist damit verbunden, dass die Lizenznehmer personenbezogene Daten der von Ihnen in den Bereichen Versicherungen und Finanzanlagen beratenen Personen eingeben und diese in der Software abgespeichert und vom Auftraggeber verarbeitet werden. Näheres hierzu regelt die zugrundeliegende Leistungsvereinbarung.
Der Auftragnehmer hat nach der zugrundeliegenden Leistungsvereinbarung die Wartung und Pflege der vom Auftragnehmer angebotenen Softwareprodukte übernommen. Dies umfasst neben einer Behebung von Softwarefehlern unter anderem auch die Berichtigung von Daten.
2.1 Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten
Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben in der zwischen den Parteien bestehenden Leistungsvereinbarung.
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
2.2 Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien (Aufzählung/Beschreibung der Datenkategorien):
2.3 Kategorien betroffener Personen
Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
Soweit die nach der Leistungsvereinbarung Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gem. Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
6.1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z. B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
6.2 Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in der Anlage „Liste der Unterauftragnehmer“ aufgeführten Unterauftragnehmer unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2 – 4 DS-GVO zu.
Die Auslagerung auf weitere Unterauftragnehmer oder der Wechsel eines bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, soweit:
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mind. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch:
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.:
Für Unterstützungsleistungen, die über die in der Leistungsvereinbarung geregelten Leistungspflichten des Auftragnehmers hinausgehenden oder auf die ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung beanspruchen.
Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinem Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
Diese Vereinbarung hat die gleiche Laufzeit wie die mit dem Auftraggeber getroffene Leistungsvereinbarung. Zudem gelten die in der Leistungsvereinbarung getroffenen Kündigungsregelungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung bleibt den Parteien unbenommen.
Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das Gleiche gilt, falls die Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Auftragnehmers.
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung nebst Anlagen wird als integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen des digitalen Registrierungs- bzw. Bestellprozesses vereinbart und ist ohne händische Unterschrift gültig.
Nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen sind innerhalb der VorFina GmbH getroffen, um die Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO zu gewährleisten:
Zutrittskontrolle
Die Büroräume befinden sich im 3. Stock eines Ärzte- und Bürogebäudes in München. Die Zugänge zum Bürogebäude sind nachts geschlossen. Die Zugänge zu den Büroräumen der VorFina GmbH sind Tag und Nacht geschlossen. Es kommt ein manuelles Schlüssel-Schließsystem zum Einsatz. Die Schlüsselvergabe und das Schlüsselmanagement erfolgen nach einem definierten Prozess, der sowohl zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses als auch zum Ende eines Arbeitsverhältnisses die Erteilung bzw. den Entzug von Schlüsseln regelt.
Zutrittsberechtigungen werden einem Beschäftigten erst erteilt, wenn dies durch den jeweiligen Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung angefordert wurde. Bei der Vergabe von Berechtigungen wird dem Grundsatz der Erforderlichkeit Rechnung getragen.
Besucher erhalten erst nach Türöffnung durch einen Mitarbeiter Zutritt zu den Büroräumen. Die Mitarbeiter tragen Sorge dafür, dass jeder Besucher sich ausschließlich in Begleitung in den Büroräumen aufhält, ausgenommen hiervon sind die Waschräume.
Besucher dürfen sich nicht ohne Begleitung in den Büroräumen frei bewegen.
Ein Server für die Quellcode Verwaltung steht in einem separaten abgeschlossenen Serverraum. Datenträger werden unter Verschluss in einem abgeschlossen Tresor verwahrt.
Zugangskontrolle
Für die Zugangskontrolle sind nachfolgende Maßnahmen durch die VorFina GmbH getroffen worden:
Um Zugang zu IT-Systemen zu erhalten, müssen Nutzer über eine entsprechende Zugangsberechtigung verfügen. Hierzu werden für neu eingetretene Mitarbeiter entsprechende Benutzerberechtigungen von Administratoren gemäß dem intern geltenden Rechte-Rollen-Konzept vergeben. Das Vier-Augen-Prinzip zur Berechtigungsvergabe wird vom jeweiligen Vorgesetzten des Benutzers wahrgenommen. Dem Prozess zur Rechtevergabe bei Neueintritt oder Abteilungswechsel entspricht ein Prozess zum Rechteentzug bei Abteilungswechsel oder Ausscheiden eines Mitarbeiters.
Remote-Zugriffe auf IT-Systeme der VorFina GmbH erfolgen stets über verschlüsselte Verbindungen.
Auf den Servern der VorFina GmbH ist ein Intrusion-Prevention-System im Einsatz. Alle Server- und Client-Systeme verfügen über Virenschutzsoftware, bei der eine tagesaktuelle Versorgung mit Signaturupdates gewährleistet ist.
Alle Server sind durch Firewalls geschützt, die stets gewartet und mit Updates und Patches versorgt werden.
Alle Mitarbeiter sind angewiesen, ihre IT-Systeme zu sperren, wenn sie diese verlassen. Dazu sind die Bildschirmarbeitsplätze passwortgesichert, es existieren interne Passwortrichtlinien, die eine Mindestanforderung der Komplexität des Passworts bei der Passwortvergabe voraussetzen.
Die Nutzeraccounts an den PCs, Servern und Tabletts sind so eingerichtet, das bei mehrmaliger falscher Eingabe der Passwörter die Accounts gesperrt werden. Eine automatische Bildschirmsperre bei Inaktivität ist aktiviert. Die Systembenutzung wird protokolliert und ausgewertet.
Es werden alle Mitarbeiter bei Neueintritt zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet.
Zugriffskontrolle
Berechtigungen für IT-Systeme und Applikationen der VorFina GmbH werden ausschließlich von Administratoren gemäß dem internen Rechte-Rollenkonzept eingerichtet.
Berechtigungen werden grundsätzlich nach dem Need-to-Know-Prinzip vergeben. Es erhalten demnach nur die Personen Zugriffsrechte auf Daten, Datenbanken oder Applikationen, die diese Daten, Anwendungen oder Datenbanken warten und pflegen bzw. in der Entwicklung tätig sind.
Voraussetzung ist eine entsprechende Anforderung der Berechtigung für einen Mitarbeiter durch einen Vorgesetzten. Das Vier-Augen-Prinzip zur Berechtigungsvergabe wird vom jeweiligen Vorgesetzten des Benutzers wahrgenommen.
Es gibt ein rollenbasiertes/personenbasiertes Berechtigungskonzept mit der Möglichkeit der differenzierten Vergabe von Zugriffsberechtigungen, das sicherstellt, dass Beschäftigte abhängig von ihrem jeweiligen Aufgabengebiet und ggf. projektbasiert Zugriffsrechte auf Applikationen und Daten erhalten.
Alle Mitarbeiter der VorFina GmbH sind angewiesen, Informationen mit personenbezogenen Daten und oder Informationen über Projekte, die nicht mehr benötigt werden in die dafür vorgesehenen Entsorgungscontainer nach DIN ISO 66399 zu werfen.
Neu installierte Software und Komponenten werden regelmäßig auf deren Art und Zweck hin überprüft. Im Rahmen von Entwicklungsprojekten sind die Entwickler mit Administratorrechten ausgestattet, es ist ihnen jedoch untersagt, nicht genehmigte Software zu installieren. Alle Server- und Client-Systeme werden regelmäßig mit Sicherheits-Updates aktualisiert. Für Server, PCs und Notebooks werden regelmäßige Backups erstellt, die Wiederherstellung von Backups kann nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden und ist klar geregelt. Bestehende Berechtigungen werden regelmäßig auf Aktualität überprüft. Bestehende Logfiles werden regelmäßig ausgewertet und Dateizugriffe werden protokolliert.
Trennung
Alle von VorFina GmbH für Kunden eingesetzten IT-Systeme sind mandantenfähig oder laufen auf getrennten Systemen. Die Trennung von Daten von verschiedenen Kunden ist stets gewährleistet.
Pseudonymisierung & Verschlüsselung
Ein administrativer Zugriff auf Serversysteme erfolgt grundsätzlich über verschlüsselte Verbindungen.
Darüber hinaus werden Daten auf Server- und Clientsystemen auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert. Es befinden sich entsprechende Festplattenverschlüsselungssysteme im Einsatz.
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Bei der VorFina GmbH wird schon bei der Entwicklung der Software Sorge dafür getragen, dass dem Grundsatz der Erforderlichkeit schon im Zusammenhang mit Benutzer-Interfaces Rechnung getragen wird. So sind z.B. Formularfelder, Bildschirmmasken flexibel gestaltbar. So können Pflichtfelder vorgesehen oder Felder deaktiviert werden. Berechtigungen auf Daten oder Applikationen zuzugreifen können flexibel und granular gesetzt werden.
Eingabekontrolle
Mitarbeiter sind verpflichtet, stets mit ihren eigenen Accounts zu arbeiten. Benutzeraccounts dürfen nicht mit anderen Personen geteilt bzw. gemeinsam genutzt werden.
Eingaben und Löschungen werden protokolliert, sodass sowohl die Protokollierung der Löschung oder der Eingabe als auch die Person desjenigen, der die Eingabe bzw. Lösung durchgeführt hat, protokolliert wird. Alle Mitarbeiter werden auf die Einhaltung von Datengeheimnissen hingewiesen und unterschreiben dies auch in der separaten Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
Weitergabekontrolle
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten, die im Auftrag von Kunden der VorFina GmbH erfolgt, darf jeweils nur in dem Umfang, wie erfolgen, wie dies mit dem Kunden abgestimmt oder soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen für den Kunden erforderlich ist. Alle Mitarbeiter, die in einem Kundenprojekt arbeiten, werden in regelmäßigen Abständen (idR jährlich) im Hinblick auf die zulässige Nutzung von Daten und die Modalitäten der Weitergabe von Daten instruiert.
Soweit möglich, werden Daten und Datenträger verschlüsselt an Empfänger übertragen bzw. übersendet. Hierbei wird mindestens eine AES 128 bit Verschlüsselung verwendet.
Die Nutzung von privaten Datenträgern ist den Beschäftigten der VorFina GmbH im Zusammenhang mit Kundenprojekten untersagt.
Mitarbeiter der VorFina GmbH werden regelmäßig zu Datenschutzthemen geschult. Alle Mitarbeiter sind auf zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet worden. Papierdokumente mit personenbezogenen Daten oder Daten zu Projekten müssen in den dafür vorgesehenen Containern nach DIN 66399 vernichtet werden.
Es wird protokolliert welche Person bzw. welcher Account Daten in unseren Backendsystemen geändert hat.
Es ist technisch und vertraglich mit den Cloud-Anbietern sichergestellt, dass eingegebene personenbezogene Daten nicht zum Training von KI-Basismodellen der Unterauftragnehmer (Zero-Data-Retention) verwendet werden.
Verfügbarkeitskontrolle
Daten auf Serversystemen der VorFina GmbH werden mindestens täglich inkrementell und 4 wöchentlich „voll“ gesichert. Die Sicherungsmedien werden verschlüsselt an einen physisch getrennten Ort verbracht.
Das Einspielen von Backups wird regelmäßig getestet.
Die gehosteten IT-Systeme bei Amazon AWS verfügen über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und Klimatisierung. Alle Serversysteme unterliegen einem Monitoring, das im Falle von Störungen unverzüglich Meldungen an einen Administrator auslöst.
Es gibt bei den Dienstleistern der VorFina GmbH im Hostingbereich einen Notfallplan, der auch einen Wiederanlaufplan beinhaltet.
Wir analysieren regelmäßig die möglichen Schwachstellen beim Gebäudeschutz sowie dem Eindringen in Rechner und Netzer. Die bei der Analyse gewonnen Erkenntnisse werden bei der regelmäßigen Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen auf deren Angemessenheit berücksichtigt.
Widerstandsfähigkeits- und Ausfallsicherheitskontrolle
Die Verfügbarkeit der Server wird durch den Dienstleister Amazon AWS in Frankfurt gewährleistet. Hierfür bietet Amazon AWS ein hochmodernes Rechenzentrum in Frankfurt an, auf denen die VorFina Software und die Datenbanken laufen. Daten werden in RAID Systemen in der Cloud gespeichert und es werden regelmäßige Penetrationstest durchgeführt. Die verfügbaren Software- und Firmware-Updates werden unverzüglich und regelmäßig durchgeführt. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen und Auffrischungen zur Verfügbarkeit und zur Belastbarkeit von IT-Systemen. AWS ist umfassend nach DIN ISO 27 zertifiziert, sowie SOC 1, 2 und 3 konform.
Kontrollverfahren
Das Verarbeitungsverzeichnis, in dem alle Verarbeitungsvorgänge dokumentiert sind, wird regelmäßig aktualisiert. Neue Verarbeitungsverfahren werden regelmäßig an den IT-Sicherheitsbeauftragten gemeldet. Prozesse zur Meldung neuer Verfahren sind allen Mitarbeitern bekannt und dokumentiert. Getroffene Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig einer internen Kontrolle unterzogen. Sollten bei der Überprüfung negative Ergebnisse herauskommen, werden die Sicherheitsmaßnahmen risikobezogen angepasst, erneuert und umgesetzt.
Auftragskontrolle
Die Datenhaltung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch im europäischen Wirtschaftsraum ansässige Dienstleister, bzw. in Rechenzentren in der Europäischen Union. Bei der VorFina GmbH ist ein externer Datenschutzbeauftragter benannt. Datenschutzthemen werden durch unseren externen Datenschutzbeauftragten betreut. Der Datenschutzbeauftragte ist beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht gemeldet. Anfragen zu Datenschutzthemen können per E-Mail an datenschutz@vorfina.de gerichtet werden. Bei der Einbindung von externen Dienstleistern oder Dritten wird entsprechend den Vorgaben jeweils anzuwendenden Datenschutzrechts ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit der VorFina GmbH abgeschlossen. Auftragnehmer werden auch während des Vertragsverhältnisses regelmäßig kontrolliert. Eingesetzte Auftragnehmer werden auf Basis vorhandener IT-Sicherheitszertifikate überprüft. Eine aktuelle Liste der derzeit eingesetzten Dienstleister wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Stand 01.09.2026
gemäß Ziffer 6.2 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV)
| Firma / Unterauftragnehmer | Anschrift / Land | Leistung / Konkretisierung der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Amazon Web Services EMEA SARL | Avenue John F. Kennedy 38, L-1855, Luxembourg City, Luxemburg | Server Hosting und Cloud Partner; Rechenzentrumsbetrieb in Frankfurt („eu-central-1“); eu-west-3 (Paris) für Datenbank-Replikation und DK01 (Dänemark) für Backups; Datenbanken (Platform as a Service) KI-Inferenz (Amazon Bedrock) per Cross-Region Inference innerhalb der EU (u. a. Frankfurt, Irland, Paris, Stockholm), Persistierung der Daten ausschließlich in eu-central-1. |
| Google Ireland Limited | Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | Google Cloud zur Inferenz von KI-Sprachmodellen (Google Gemini- & Anthropic Claude-Modelle mit EU-Datenhaltung). |
| Atlassian Pty Ltd / Atlassian B.V. | Singel 236, 1016 AB Amsterdam, Niederlande | Projektmanagement, Support & Wissensdatenbank (Jira, Confluence) im europäischen Rechenzentrum. Jira und Confluence sind explizit auf AWS Frankfurt festgelegt. |
| Lime Connect (Userlike) GmbH | Probsteigasse 44-46, 50670 Köln, Deutschland | Integration der Live-Chat-Software in Webanwendungen zur Vermittler- und Support-Kommunikation. Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern gespeichert. |
| Allbytes GmbH | Am Sonnenpoint 8a, 83533 Edling, Deutschland | IT Dienstleister zur Softwareentwicklung |
| Firma Informatyczna „Starware“ | ul. Markowa 3, Brzezina, 55-330 Miękinia, Polen | IT Dienstleister zur Softwareentwicklung |
| SCHEMA SEVEN LTD | Anthypolochagou Georgiou M. Savva, 26, Shop 1-2, 8201 Geroskipou, Zypern | IT Dienstleister (Freelancer) zur Softwareentwicklung |
| FriebeDev GmbH | Hessische Str. 12, 10115 Berlin, Deutschland | IT Dienstleister (Freelancer) zur Softwareentwicklung |
| fino digital GmbH | Universitätsstraße 12, 34127 Kassel, Deutschland | Konto- und Datenanalyse (fino-Cockpit) zur Auswertung von Einkommens- und Vertragsdaten. |
| Langfuse GmbH | Oranienburger Str. 91, 10178 Berlin, Deutschland | Dienstleister für KI-Observability und LLM-Analytics (Überwachung, Auswertung und Optimierung der eingesetzten KI-Modelle). Datenhaltung in eu-west-1. |
| softfair GmbH | Albert-Einstein-Ring 15, 22761 Hamburg, Deutschland | Tarifvergleichs-Rechner für die Versicherungswirtschaft |
| inSign GmbH | Am Bäckeranger 2, 85417 Marzling, Deutschland | Dienstleister für die rechtssichere digitale und elektronische Unterschrift (z. B. Einholung von Maklervollmachten durch Endkunden oder Vertragsabschlüsse). |
| VERSOFFICE GmbH | Stromberger Str. 47b, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland | Externer 1st-Level-Support, Hotline-Betreuung (Zugriff auf Jira & Userlike). |
| Slack Technologies Limited | Salesforce Tower, 60 R801, North Dock, Dublin, Ireland | Interne Kommunikations- und Chat-Plattform für den Support- und Projekt-Austausch. |
| Seven.io (Seven Communications GmbH) | Provinzialstraße 157, 66122 Saarbrücken, Deutschland | SMS-Gateway-Dienstleister zum automatisierten Versand von SMS (z. B. Einladungslinks, Authentifizierungscodes und Benachrichtigungen) an Mobilfunknummern von Endkunden im Rahmen der Nutzung der Kunden-App. |
| Veeam Software / Any.Cloud A/S | An der Welle 4, 60322 Frankfurt a.M. / Any.Cloud A/S, Dänemark | Veeam Availability Suite & Any.Cloud zur Speicherung von verschlüsselten System- und Datenbank-Backups. |
| Functional Software, Inc. (Sentry) | 45 California Street, Suite 160, San Francisco, CA 94111, USA (EU-Data-Residency / DPF-zertifiziert) | Fehlerdiagnose, Systemüberwachung und Stabilitätsanalyse der Softwareanwendung sowie Erfassung von Nutzer-Feedback (Verarbeitung von Absturzberichten, Systemprotokollen und Logfiles). |
Widerrufsbelehrung
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns VorFina GmbH, Aidenbachstr. 30, 81379 München; info@vorfina.de; Fax 089 / 381 566 77-9 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An VorFina GmbH, Aidenbachstr. 30, 81379 München; info@vorfina.de; Fax 089 / 381 566 77-9:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
—————————————
(*) Unzutreffendes streichen.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Rücksendungen
Die in diesem Abschnitt “Rücksendungen” genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts gem. dem Abschnitt “Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher”.
Kunden werden vor Rücksendung gebeten die Rücksendung beim Verkäufer zu melden (Tel.: 089 / 381 566 77-0 oder an info@vorfina.de), um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie dem Verkäufer eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
Kunden werden gebeten die Ware als frankiertes Paket an den Verkäufer zurück zu senden und den Einlieferbeleg aufzubewahren. Der Verkäufer erstattet den Kunden auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht vom Käufer selbst zu tragen sind.
Kunden werden gebeten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware sollte nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurück gesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr im Besitz des Käufers, sollte eine andere geeigneten Verpackung verwendet werden, um für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
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